Den Angaben nach will sich die Anklagebehörde heute dazu äußern, ob sie weiter gegen den Freispruch vorgehen wird oder nicht.
Wulff war Ende Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen wurden. Der Beginn der Ermittlungen hatte zu seinem Rücktritt geführt. Die Anklagebehörde hatte die Urteilsbegründung des Landgerichts Hannover mehr als einen Monat lang geprüft - die entsprechende Erklärungsfrist lief am Donnerstag um Mitternacht aus.
Um mit einer Revision Erfolg zu haben, müsste die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Verfahrensfehler nachweisen.
soc