Außerdem bekommen sie, wenn sie gleichzeitig gehörlos sind, ab sofort eine höhere Leistung. Die Leistung erhöht sich von bislang 1.800 Euro auf 2.500 Euro jährlich. Der Betrag kann jedes Jahr neu beantragt werden.
Rundt betonte, solche Entscheidungen müsse es auch auf Bundesebene geben. Man werde die Bundesregierung in die Pflicht nehmen. Ziel müsse es sein, endlich Fortschritte zum Wohl der Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
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