Mord an Küsterin aus Braunlage kommt wieder vor Gericht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Nach dem Mord an einer Küsterin in Braunlage muss der Prozess neu aufgerollt werden. Dem verurteilten Ehemann droht eine Verschärfung seiner Strafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig urteilte gestern, dass das Landgericht Braunschweig noch einmal über die besondere Schwere seiner Schuld verhandeln muss. Es gebe Indizien, dass von einer besonderen Schwere der Schuld auszugehen sei.

Das Landgericht hatte den 55-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde jedoch nicht festgestellt. Damit wäre nach 15 Jahren Haft eine Entlassung auf Bewährung möglich. Der Mann soll im August 2013 die 48-jährige Frau aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss in der Sakristei der katholischen Kirche in Braunlage getötet zu haben. Zwei seiner Kinder hatten ihm bei der Beseitigung der Leiche helfen müssen. Als Motiv vermutet das Gericht Eifersucht.

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