Ermittler waren dem Hildesheimer im Rahmen von routinemäßigen Untersuchungen im Internet zur Bekämpfung von kinderpornografischen Seiten auf die Spur gekommen. Über eine Tauschbörse hatte der 29-Jährige Fotos mit entsprechenden Inhalten heruntergeladen. Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten der Polizei das Missbrauchsvideo auf dem Computer des Mannes.
Der Angeklagte gab die Taten zu, beteuerte aber vor Gericht es sei zu keinem weiteren Missbrauch gekommen. Ein Gutachter konnte bei ihm keine „grundsätzlich pädophile Neigung" feststellen. Mit dem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre und sechs Monate.
soc