Vor Gericht gab es gestern eine Wende in dem Fall: Ein Sachverständiger erklärte, dass das Opfer auch durch eine Alkoholvergiftung gestorben sein kann. Nach der Obduktion der Leiche habe man einen Alkoholtest durchgeführt und einen Blutalkoholwert von 4,8 Promille festgestellt. Ein psychologisches Gutachten geht zudem davon aus, dass bei dem Angeklagten eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
Erkennt das Gericht die beiden Gutachten an, müsste sich der Angeklagte nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm drohen dann mindestens drei Jahre Haft.
Der 39-Jährige hatte die Tat gestanden, erklärte aber seinen Freund nach dem gemeinsamen Zechen mit einem Piekser lediglich habe wecken wollen.
soc