Urteil im Messerstecher-Prozess wird heute erwartet – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Vor dem Hildesheimer Landgericht wird heute das Urteil gegen einen 39-jährigen Hildesheimer erwartet, der sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, im Februar einem Bekannten in der eigenen Wohnung im Michaelisviertel ein Messer in den Oberschenkel gerammt zu haben. Die Verletzung war so schwer, dass der Bekannte kurz darauf verstarb (Tonkuhle berichtete).

Vor Gericht gab es gestern eine Wende in dem Fall: Ein Sachverständiger erklärte, dass das Opfer auch durch eine Alkoholvergiftung gestorben sein kann. Nach der Obduktion der Leiche habe man einen Alkoholtest durchgeführt und einen Blutalkoholwert von 4,8 Promille festgestellt. Ein psychologisches Gutachten geht zudem davon aus, dass bei dem Angeklagten eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann.

Erkennt das Gericht die beiden Gutachten an, müsste sich der Angeklagte nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm drohen dann mindestens drei Jahre Haft.
Der 39-Jährige hatte die Tat gestanden, erklärte aber seinen Freund nach dem gemeinsamen Zechen mit einem Piekser lediglich habe wecken wollen.

soc