In der EU gilt nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung, dass jeweils das Land zuständig ist, über das Asylbewerber in die EU eingereist ist. Flüchtlinge, die in einem anderen Land Asyl beantragen, werden damit wieder in das Land abgeschoben, in dem sie europäischen Boden betreten haben. So soll verhindert werden, dass Asylsuchende in mehreren EU-Ländern gleichzeitig einen Antrag stellen. Die Regel ist umstritten, Kritiker beklagen ein Hin- und Hergeschiebe von Flüchtlingen in Europa.
soc