Gegen mehrere Kletterer am Ostturm wurde bereits von der Polizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Kletterverbände kritisieren die Auslegung des Gesetzes und bemängeln, dass ihnen das Gutachten nicht zugängig gemacht und das aktuelle Kletterverbot nicht bekannt gegeben wurde. Zudem sei es nicht verständlich, dass an einigen Felsen das Klettern erlaubt, wenige Meter weiter aber verboten ist. Falls die Behörde nicht bereit ist, die getroffenen Entscheidungen zu revidieren, werde man alle „zur Verfügung stehenden Mittel nutzen", um zur einer Aufhebung des Kletterverbots zu kommen.
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