Naturschutzbehörde untersagt Klettern an den Bodensteiner Klippen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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An den Bodensteiner Klippen darf nicht mehr geklettert werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel hat dort ein Kletterverbot verhängt. Die Behörde befürchtet durch das Klettern an den Silikatfelsen im Hainberg eine „erhebliche Beeinträchtigung" des Biotops und verweist dabei den Paragrafen 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der besagt, das Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können, verboten werden dürfen.
Gegen mehrere Kletterer am Ostturm wurde bereits von der Polizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Kletterverbände kritisieren die Auslegung des Gesetzes und bemängeln, dass ihnen das Gutachten nicht zugängig gemacht und das aktuelle Kletterverbot nicht bekannt gegeben wurde. Zudem sei es nicht verständlich, dass an einigen Felsen das Klettern erlaubt, wenige Meter weiter aber verboten ist. Falls die Behörde nicht bereit ist, die getroffenen Entscheidungen zu revidieren, werde man alle „zur Verfügung stehenden Mittel nutzen", um zur einer Aufhebung des Kletterverbots zu kommen.

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