Das Verwaltungsgericht Hannover hatte kürzlich die Beschwerde der Gruppe CDU-FDP gegen die Amtszeitverlängerung des Landrates und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. In der Begründung hieß es, die Antragsteller könnten nicht geltend machen in eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Die Beschlüsse seien inhaltlich nicht zu beanstanden.
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hatte im Dezember 2013 wegen der Fusionsverhandlungen die Landratswahl verschoben und die Amtszeit Wegners um 2 Jahre zu verlängert. CDU und FDP vermuten darin politisches Kalkül.
soc