Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte einen Antrag der Gruppe, der sich gegen die Amtszeitverlängerung von Landrat Wegener richtete, aus formalen Gründen abgewiesen. Man akzeptiere die Entscheidung, es sei aber weiterhin ungeklärt ob ein Kreistag mit einfachem Mehrheitsbeschluss die ablaufende Amtszeit eines Landrats um zwei Jahre verlängern kann, sagte der Vorsitzende Christian Berndt in einer ersten Stellungnahme.
Man bleibe daher dem Ziel treu, am 1. November den Nachfolger Wegners zu wählen. Dies sei man den Wählerinnen und Wählern im Stadt und Landkreis Hildesheim einfach schuldig. Vor dem Verwaltungsgericht soll jetzt die Festsetzung eines Wahltermins erstritten werden.
soc