Das Verwaltungsgericht Hannover entscheidet heute über eine Klage im Zusammenhang mit der inzwischen eingestellten RTL-Sendung „Super Nanny". Der Fernsehsender RTL wehrt sich gegen eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die hatte eine Folge vom September 2011 beanstandet, weil sie dort einen Verstoß gegen die Menschenwürde erkannt hatte.
In der Episode hatte eine alleinerziehende Mutter ihre weinenden und verängstigten Kinder im Alter zwischen drei und sieben Jahren beschimpft, bedroht und geschlagen. Die gezeigten Gewalt- und Leidensszenen verletzten die Menschenwürde der Kinder, so die KJM.
RTL klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Hannover gegen den Beanstandungsbescheid.
soc