Das Amt hat nach eigenen Angaben bis Mai 91 Asylanträge entschieden. In sechs Fällen wurde Flüchtlingsschutz und in weiteren sechs Fällen ein Abschiebungsverbot gewährt. 24 Anträge seien abgelehnt worden. Der Rest habe sich auf sonstige Weise erledigt, etwa durch Rücküberstellungen in Ersteinreisestaaten oder die Rücknahme des Antrags, so eine Sprecherin.
Nach dem Zeitungsbericht handelt es sich bei den ukrainischen Asylbewerbern nicht zwingend um unmittelbare Flüchtlinge vor den gegenwärtigen Kämpfen. Wie die EU-Asylagentur EASO berichtet leben und arbeite ein Großteil der ukrainischen Antragsteller bereits in einem westeuropäischen Land - angesichts der dortigen Lage möchten sie nicht in ihre Heimat zurückkehren.
soc