Die Klägerin hatte ein vollständiges Nachtflugverbot verlangt, da Fluglärm in hohem Maße gesundheitsschädlich sei. Die bisherige Beschränkung Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und sechs Uhr für leise Flugzeuge bezeichnete sie als unzureichend.
Aus Sicht es Gerichts gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gesundheit der Bewohner gefährdet sei und verwies auf den passiven Lärmschutz am Gebäude.
Der Flughafen in Langenhagen ist Norddeutschlands einziger Flughafen ohne Nachtflugverbot. Neben Passagiermaschinen starten nachts auch Luftfracht- und Posttransporte.
soc