Der Präsident der Universität Hildesheim, Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich, sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung Artikel 91b des Grundgesetzes zu ändern ein „wichtiges Signal für die ganze Breite der deutschen Hochschullandschaft". Er hofft, dass daraus mehr unbefristete Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen werden können und Juniorprofessoren eine gesicherte Perspektive erhalten. Dies sei wichtig um ein „modernes, wettbewerbsfähiges und soziales Bildungssystem zu gestalten".
Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die Universitäten leichter fördern können und das Kooperationsverbot lockern. Ziel sei es, die Barrieren im Wissenschaftssystem aufzubrechen, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka. Das bestehende Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildung gilt seit 2006 und untersagt eine dauerhafte finanzielle Förderung des Bundes in Bereichen, für die laut Verfassung die Länder zuständig sind. Mit der Grundgesetzänderung könnten künftig Projekte dauerhaft gefördert werden.
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