Der Kreis habe einen Antrag beim Amtsgericht auf Überstellungshaft gestellt. Diesem wurde stattgegeben, woraufhin der Sudanese in die Justizvollzugsanstalt Langenhagen gebracht wurde. Nach einer gescheiterten Beschwerde seines Rechtsanwaltes sei er dann gemäß dem „Dublin II"-Abkommen nach Italien abgeschoben worden, wo er erstmals als Flüchtling registriert worden war.
Diese Abschiebung sei unstrittig und rechtmäßig, so der zuständige Dezernent Helfried Basse. Die Verwaltung habe nach geltendem Bundesrecht gehandelt. Der Landkreis Hildesheim befasst sich zudem intensiv mit der Willkommenskultur und gehe offen auf Flüchtlinge zu, so Basse weiter.
fx