Das Verstreuen soll allerdings an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft werden: so muss der Verstorbene schriftlich und beglaubigt einen entsprechenden Wunsch geäußert haben, zudem soll eine Person darüber wachen, ob die wunschgemäße Bestattung auch tatsächlich eingehalten wird. Auch dürfe die Asche bei starkem Wind nicht verstreut werden.
Der Landtag in Bremen, muss der Novelle der rot-grünen Regierungsfraktionen nach der Sommerpause noch endgültig zustimmen.
Die Bremer CDU und die Bremische Evangelische Kirche kritisierten den Vorstoß. Sie sehen darin die Würde der Toten verletzt.
soc