Diese Meldung kam heute von der Hochschulleitung der Universität Hildesheim:
"Um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Hildesheim zu verlangsamen, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim am 14.03.2020 angeordnet:
Jeglicher Lehrbetrieb hat an der Universität Hildesheim ab Montag, 16.03.2020, bis zum 18.04.2020 auszufallen. Die Universität darf keine Kurse, Vorlesungen, Seminare oder andere Veranstaltungen mehr durchführen. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger in den Räumlichkeiten der Universität geplanter Veranstaltungen.
Alle Prüfungen an der Universität Hildesheim, die Präsenzpflicht erfordern, sind bis zum mindestens 18.04.2020 untersagt. Sämtliche Gremiensitzungen und Besprechungen sind abzusagen. Im Zweifelsfall gilt: Bitte reduzieren Sie soziale Kontakte auf das Notwendigste, bitte sagen Sie nicht notwendige Termine ab. Bitte nutzen Sie Telefon- und Videokonferenztechnik, um Besprechungen abzuhalten.
Diese Maßnahmen gelten bis mindestens zum 18. April 2020.
Gemäß der dringenden Empfehlung der niedersächsischen Landesregierung vom 13.03.2020 verschiebt sich der Beginn der Vorlesungszeit an der Universität Hildesheim auf den 20.04.2020.
Die Universitätsbibliothek Hildesheim ist ab Montag, 16.03.2020, um 12.00 Uhr geschlossen. Die Medienausleihe bleibt bis Dienstag, 17.03.2020, um 12.00 Uhr geöffnet, danach wird auch sie geschlossen. Ab Dienstag, 17.03.2020, um 12.00 Uhr wird die Universitätsbibliothek Hildesheim bis auf Weiteres geschlossen sein. Weitere Informationen zur UB online unter www.uni-hildesheim.de/bibliothek/.
Der Hochschulsport ist bis mindestens 18.04.2020 eingestellt, das Schwimmbad ist geschlossen.
Alle wichtigen Neuerungen werden täglich auf der Website www.uni-hildesheim.de/coronavirus aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig diese Webseite aufzurufen."
fx
Diese Meldung kam heute vom Landkreis Hildesheim:
"RKI hat Risikogebiete erweitert - Gesundheitsamt appelliert auch an Reiserückkehrer aus Österreich und der Schweiz
Die Liste der Risikogebiete wird vom Robert Koch Institut ständig erweitert so zählen seit dem 15.3.2020 um 14:00 Uhr die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York in den USA dazu. Insbesondere die Skigebiete in Österreich und der Schweiz gehören nicht (alle) dazu, trotzdem appelliert Dr. Katharina Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, an alle, die in den letzten 14 Tagen von dort aus dem Urlaub zurück gekehrt sind, möglichst zuhause zu bleiben und die persönlichen sozialen Kontakte stark einzuschränken.
Nach wie vor ist es Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Deshalb werden öffentliche Einrichtungen nach und nach geschlossen. Alle, also auch die Kinder und Jugendlichen, die jetzt quasi vorgezogene Ferien haben, sollten größere Menschenansammlungen meiden und ausreichend Abstand (1,5 bis 2 m) zu anderen Personen halten. Jeder, für den keine häusliche Quarantäne angeordnet wurde, darf sich natürlich draußen aufhalten; aber auch das möglichst nicht in größeren Gruppen.
Grundsätzlich ist Dr. Hüppe sehr zufrieden damit, wie sich die Menschen in der Region Hildesheim verhalten. „Reiserückkehrer reduzieren eigeninitiativ ihre sozialen Kontakte mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich.“
Die Krankheitsverläufe sind unspezifisch, vielfältig und variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Im Landkreis Hildesheim zeigten die Erkrankungen bisher einen milden Verlauf. Am Montagnachmittag wurde dem Gesundheitsamt bekannt, dass eine infizierte Person zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden musste."
fx
Die norddeutschen Küstenländer haben ab heute den Zugang für Touristen zu den Inseln in der Nord- und Ostsee unterbunden. Darauf verständigten sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsident Stephan Weil, teilt die Niedersächsischen Landesregierung mit. Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder arbeitsbedingt auf die Insel pendeln müssen. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs wird weiterhin sichergestellt.
Grund für die Abriegelung sei, dass die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet seien, heißt es weiter. Insbesondere seien die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt.
Urlauberinnen und Urlauber, die bereits auf einer der Inseln Quartier bezogen haben, wurden gebeten, den Heimweg anzutreten.
sk
Lutz Krügener wird ab November neben Pastor Jochen Grön die zweite Pfarrstelle in der Martin-Luther-Gemeinde in Hildesheim übernehmen. Dies müsse noch durch die Verkündigung im Gottesdienst, die Aufstellungspredigt und die Akzeptanz der Wahl durch die Gemeinde bestätigt werden, teilt ein Sprecher der Gemeinde mit. Krügener tritt die Nachfolge von Pastor Hans-Christoph Hermes an, der sich im April in den Ruhestand verabschiedet. Krügener war 17 Jahre Pastor in St. Nikolai Sarstedt und arbeite im Haus kirchlicher Dienste in Hannover als Referent für Friedensarbeit.
Der heute 58-Jährige freut sich, wieder in einer Gemeinde tätig zu sein. Vor allem das multinationale Profil der Martin-Luther-Gemeinde reize ihn. Bevor Krügener seine Stelle antritt, nimmt er von August bis Oktober eine dreimonatige Studienzeit . In dieser Zeit will unter anderem eine Pilgerreise von Hildesheim bis Worms unternehmen.
sk
Die Hildesheimer Kreisverwaltung will den Zugang zu ihr einschränken. In einer Mitteilung fordert Landrat Olaf Levonen alle Bürgerinnen und Bürger auf, bis auf Weiteres ihre Anliegen per E-Mail oder telefonisch vorzubringen. Für unbedingt notwendige persönliche Vorsprachen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisverwaltung Termine vergeben. Dies soll helfen, den Dienstbetrieb möglichst lange ohne größere Probleme aufrechterhalten zu erhalten und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Außerdem hat das Gesundheitsamt weitere einschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt: Auch das Berufsbildungszentrum und die Familienbildungsstätten müssen ihren Lehrbetrieb einstellen. Dies gilt von Montag bis zunächst zum 18. April.
fx
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