Landkreis definiert Orte für Feuerwerksverbot – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim hat jetzt die Vorgaben für den diesjährigen Jahreswechsel bekannt gegeben. Man habe in der Stadt Hildesheim Orte festgelegt, an denen das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 (im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes) verboten ist, heißt es in einer Mitteilung.

Die Orte sind:
Hindenburgplatz (PvH), Marktplatz, Platz an der Lilie, Pelizaeusplatz, Angoulêmeplatz sowie Bahnhofsvorplatz und Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB).

Damit sollen demnach insbesondere Menschenansammlungen vermieden, aber z.B. auch das Risiko von Verletzungen reduziert werden. Der Kreis betont dabei, dass diese Allgemeinverfügung nicht andere bestehende "Böllerverbote" ersetzt, sondern nur ergänzt.

Von der Stadt Hildesheim hieß es, dass unabhängig von den aktuellen Sonderbestimmungen grundsätzlich gelte, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Mit Blick auf Fachwerkbauten gelte dies insbesondere für Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl, Bergstraße und Marktplatz, aber auch in der Nähe einzeln stehender Fachwerkhäuser. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer Feuerwerk abbrenne, müsse danach auch die Überreste entsorgen.

fx

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