Polizei mahnt zum Freikratzen der Autoscheiben – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Polizei weist angesichts der kalten Jahreszeit daraufhin, dass für das Autofahren eine uneingeschränkte Sicht gewährleistet sein muss und deshalb vereiste Scheiben freigekratzt werden müssen. Auch wenn es dann nicht zu einem Unfall komme, könne das Nichtbeachten dieser Vorschrift mit einem Verwarngeld belegt werden.

Zu einem Unfall kam es auf diesem Wege am Samstagmorgen in Alfeld: Weil ein Mann seine Frontscheibe nur minimal freigemacht hatte, übersah er einen Wagen am Fahrbahnrand und fuhr frontal auf. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro.

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