Anhänger-Kontrollen fördern zahlreiche Mängel zutage – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Bei einer Kontrolle von Fahrzeugen mit Anhänger hat die Polizei am Samstag einige Mängel festgestellt. Laut Meldung lag das Augenmerk der Kontrollen auf dem Vorliegen der erforderlichen Fahrerlaubnis: Sobald PKW und Anhänger zusammen ein bestimmtes Gesamtgewicht überschreiten, seien die Fahrerlaubnisklassen B96 oder BE erforderlich. Außerdem wurden der technische Zustand der Fahrzeuge und die Ladungssicherung überprüft.

Bei vielen Anhängern sei die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen gewesen, so die Polizei in ihrer Bilanz: Nahezu jeder zweite Anhänger musste deshalb beanstandet werden, und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. Dies könne auch daran liegen, dass kleine Anhänger meist nur selten genutzt oder im Bedarfsfall ausgeliehen würden und so ihr ordnungsgemäßer Zustand in Vergessenheit gerate. Eine Anzeige habe es indes gegen einen 61-jährigen Mann aus Dissen gegeben, weil dieser an seinem Pferdeanhänger ein grünes Kennzeichen hatte. Diese Kennzeichen seien in der Regel zweckgebunden und nicht steuerpflichtig, jedoch habe der Mann bei der Kontrolle keine Pferde, sondern Umzugsgegenstände im Anhänger gehabt und ihn damit zweckentfremdet.

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