Land begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zu Einsatzkosten bei Fußballspielen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ein wegweisendes Urteil zu Polizeieinsätzen bei sogenannten Hochrisikospielen im Fußball gefällt. Demnach kann der Staat in solchen Fällen die Veranstalter der Spiele - also die Vereine - für zusätzlich anfallende Einsatzkosten zur Kasse bitten. Anlass des Urteils war ein Streit zwischen dem Bundesland Bremen, das eine entsprechende Regelung erlassen hatte, und der Deutschen Fußballliga (DFL), die gegen geklagt hatte.

Das Urteil wurde von der niedersächsischen Landesregierung begrüßt. Innenministerin Daniela Behrens sagte, sie hoffe sehr, dass das Urteil bei den Fußballverbänden und -vereinen in seiner ganzen Tragweite erfasst werde und "endlich für ein Umdenken im Umgang mit gewaltbereiten Anhängern" sorge. Das Land werde die Entscheidung des Gerichts sehr genau analysieren und die weiteren Schritte für eine gesetzliche Regelung sorgsam abwägen. Erst wenn diese geschaffen sei, würden tatsächlich Gebühren erhoben. Vorrangiges Ziel bleibe aber, dass die Vereine die Gewalt in Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen müsse.

Insbesondere die Fan-Exzesse bei den Derbys zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig hatten zuletzt immer wieder Schlagzeilen gemacht - als Reaktion darauf hatte Behrens auch ins Spiel gebracht, bei solchen Partien keine Gästefans mehr in die Stadien zu lassen.

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