BGH bestätigt Urteil des Landgerichts wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Hildesheim aus dem August letzten Jahres bestätigt. Er verwarf damit die Revision des Angeklagten, teilte das Landgericht jetzt mit.

Der heute 44-Jährige hatte damals als Taxifahrer im Auftrag des Jugendamts Kinder zu einer sozialpädagogischen Tagesgruppe sowie zu deren jeweiligen Wohnorten gefahren. Er soll ihnen wiederholt Süßigkeiten gegeben und sie berührt oder gestreichelt haben. Kern des Verfahrens war eine Fahrt im Jahr 2023, bei der er eine Neunjährige dazu brachte, ihn im Intimbereich zu berühren.

Das Urteil des Landgerichts lautete auf drei Jahre Gefängnis, die der Mann nun absitzen muss. Er hatte vor Gericht die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Die Kammer stützte ihr Urteil auf die Angaben der Geschädigten, und außerdem war er den Behörden bereits wegen vergleichbarer Delikte bekannt.

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