Wahlleiter warnt vor Desinformation zur Bundestagswahl – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Angesichts vieler Falschinformationen etwa in Sozialen Medien oder Chatgruppen hat der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz dazu aufgerufen, in diesen Fällen besonders kritisch zu sein. In den allermeisten Fällen handele es sich um substanzlose Verdächtigungen, die zum Teil mit Fake-Videos oder Fake-Fotos belegt werden sollen. Die so verbreitete Erzählung vom drohenden Wahlbetrug stelle bewusst die Integrität des Wahlvorgangs in Frage und solle Wählerinnen und Wähler verunsichern.

Die Landeswahlleitung habe deshalb für einige der ihr bekannten Behauptungen Richtigstellungen verfasst. Sie finden diese im Wortlaut unten angehängt.

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"„Stimmzettel, bei denen die rechte obere Ecke gelocht ist oder fehlt, werden aussortiert oder sind ungültig.“
Richtig ist:
Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten. Dies stellt keinen Fehler dar, sondern ist eine Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. Mithilfe einer eigens dafür angefertigten Stimmzettelschablone können Betroffene somit selbständig und geheim wählen.

„Wenn rechte Parteien zu viele Stimmen erhalten, annulliert der Bundespräsident die Wahl.“
Richtig ist:
Über die Gültigkeit der Wahl wird ausschließlich im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Lediglich durch den Deutschen Bundestag oder auch durch das Bundesverfassungsgericht kann eine Bundestagswahl aufgrund schwerwiegender Wahlfehler für ungültig oder auch teilweise für ungültig erklärt werden.

„Wenn die Wahlurne im Wahllokal nicht versiegelt ist, sind die eingeworfenen Stimmzettel ungültig.“
Richtig ist:
Eine Versiegelung der Wahlurnen ist wahlrechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Wahlurne muss allerdings verschlossen sein und darf bis zum Beginn der Stimmenauszählung nicht geöffnet werden. Die Wahlvorstände sind verpflichtet, die Wahlurnen während des gesamten Wahlvorgangs zu beaufsichtigen.

„Als Wahlhelfer kann man das Wahlergebnis ganz einfach manipulieren.“
Richtig ist:
Der Ablauf der Stimmabgabe bis zur Ergebnisermittlung ist in Deutschland streng formal und bis ins Detail geregelt, um ein intransparentes, willkürliches oder manipulatives Vorgehen zu verhindern. Insbesondere ist die Wahl durch die jederzeitige öffentliche Kontrolle vor Manipulationen geschützt. Einzelne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind nie alleine mit der Wahlurne oder den Stimmzetteln und spätestens bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahlraum anwesend.

„Ob die richtigen Wahlergebnisse weitergemeldet werden, kann ja niemand kontrollieren.“
Richtig ist:
Es stimmt zwar, dass die Wahlbeobachtung mit Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses im Wahllokal endet. Die Stimmzettel werden von den Wahlvorständen nach der Auszählung geordnet, verpackt und versiegelt. Anschließend übergibt der
Wahlvorstand die Stimmzettel an die Gemeinde. Allerdings kann jeder die von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher verkündeten Ergebnisse notieren und später mit dem offiziellen Ergebnis abgleichen. Sollte dabei ein Verdacht auf Fälschung entstehen, kann dies im Wahlprüfungsverfahren überprüft werden."

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