Stadt erinnert an Nacht-Mähverbot für Roboter – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In Reaktion auf eine Anfrage in einem Ausschuss erinnert die Stadt Hildesheim daran, dass es für Mähroboter vorgeschriebene Nutzungszeiten gibt. Gemäß städtischen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen motorbetriebene Geräte werktags von 8 bis 13 sowie 15 bis 19 Uhr genutzt werden, was auch für solche Roboter gelte.

Hintergrund der Anfrage war der Tierschutz: Mähroboter bewegen sich autonom und leise und sind so eine erhebliche Gefahrenquelle für nachtaktive Tiere wie Amphibien und insbesondere für Igel. Diese rollten sich bei Gefahr zusammen, statt zu flüchten, so dass es zu tödlichen Verletzungen kommen könne, so die Stadt. In solchen Fällen liege dann ein Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes vor.

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