Der für die Osterferien 2025 vorgesehene Umzug des Gymnasiums Sarstedt in den Ersatzneubau wird verschoben. Das gab der Landkreis Hildesheim bekannt. Grund dafür seien bauliche Verzögerungen, die eine rechtzeitige Fertigstellung des Gebäudes nicht zuließen. Der Landkreis habe sich daher entschieden, den Standortwechsel auf die Sommerferien zu verlegen. Insbesondere solle so sichergestellt werden, dass die kommenden Abiturprüfungen nicht durch noch laufende Umzugsarbeiten oder andere Einschränkungen am neuen Standort beeinträchtigt würden.
Eine erhöhte Zahl an Schlechtwettertagen in der Winterperiode 2023/2024 habe bereits zu Bauverzögerungen geführt, die aber im Laufe des Jahres weitgehend ausgeglichen werden konnte, so der Landkreis weiter. Bei einer aktuellen Vorbegehung zeigte sich jedoch, dass wesentliche Gebäudeteile noch nicht fertiggestellt und noch Restarbeiten nötig seien. Die rechtzeitige Gesamtfertigstellung sei somit nicht gewährleistet. Durch die Verschiebung soll nun gewährleistet werden, dass der Bau möglichst ohne Mängel übergeben werden könne.
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Die Herrenhäuser Gärten starten mit dem heutigen Freitag in ein Jubiläumsjahr. Der Große Garten, eine der bedeutendsten Barockanlagen Europas, wird 350 Jahre alt, teilt die Stadt Hannover mit. Die Feiern beginnen demnach heute mit der Eröffnung der Ausstellung „Gartenkunst aus Meisterhand“. Hier werde zunächst bis zum 6. April und dann noch einmal vom 18. Juli bis 5. Oktober die Geschichte des Gartens gezeigt, mit der Orangerie-Kultur als Schwerpunkt. Passend dazu werde zum ersten Mal seit mehr als fünfzig Jahren das 1723 gebaute Orangerie-Gebäude in seiner ursprünglichen Funktion als Überwinterungshaus für Zitruspflanzen, Lorbeerbäume und Palmen präsentiert. Dazu gebe es ein Rahmenprogramm, u.a. mit einem „Citrus-Fest“ Mitte März – dabei soll es dann z.B. professionelle Beratung zur Pflege von Zitruspflanzen geben.
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Der geplante Stadtteilzirkus mit den Namen "Bewegte Welten" in der Hildesheimer Nordstadt hat eine weitere, hohe Förderung erhalten. Die Deutsche Fernsehlotterie übergab diese Woche 302.000 Euro an das Theaterpädagogische Zentrum. Dabei hieß es, dass mit dem Geld Personalkosten für die Projektleitung, für die künstlerische Produktions- und pädagogische Leitung von ´Bewegte Welten´ bis Ende nächsten Jahres gedeckt werden, sowie Sach- sowie Honorarkosten für theaterpädagogische Fachkräfte, Organisatoren und Foto- sowie Videographen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf über 414.000 Euro - die Klosterkammer hatte letztes Jahr 112.000 Euro dafür zugesagt.
Der Stadtteilzirkus soll die Nachbarschaft in der Hildesheimer Nordstadt stärken und sich an Menschen aller Altersklassen richten, mit und ohne Behinderungen. Die Projektleiterin Magdalena Suss sagte, ohne die Zuwendung der Fernsehlotterie hätte das tpz die "Bewegten Welten" nicht im geplanten Umfang und mit der angestrebten Professionalität umsetzen können. Sie sollen die besonderen Qualitäten des Stadtteils deutlich machen, mit einem Stadtteiltheater, das sich durch eine Kombination von verlässlichen, regelmäßig stattfindenden Angeboten wie auch spontanen Impulsworkshops und Aktionen im öffentlichen Raum auszeichnet.
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Das Alfelder BürgerAmt bleibt an den nächsten beiden Samstagen (15. & 22. Februar) geschlossen. Wie die Stadt mitteilt, wird in dieser Zeit die Bundestagswahl vorbereitet, die am Sonntag, dem 23. Februar stattfindet. Am Montag danach bleibt das Amt dann wegen der Nachbereitung geschlossen und ist ab Mittwoch dann wieder normal geöffnet.
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Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat eine Klage von Anwohnenden der Steingrube gegen die Stadt Hildesheim abgewiesen. Wie Pressesprecher Dr. Mirko Widdascheck gegenüber Radio Tonkuhle sagte, habe der Ortstermin gestern gezeigt, dass das Vorgehen der Stadt rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Kern der Klage war der Parkdruck in der nördlichen Steingrube nach der Sanierung und Neuordnung der Parkplätze dort, sowie die danach von der Stadt erhobenen Ausbaubeiträge für die Anwohnenden. Die Stadt hatte zunächst beschieden, dass sie 70 Prozent der Kosten als Beiträge zahlen müssen, dann aber nach einer ersten juristischen Auseinandersetzung u.a. wegen des Parksuchverkehrs im Viertel diesen Wert auf 50 Prozent reduziert. Dabei wurde zugrundegelegt, dass etwa die Hälfte des Verkehrs vor Ort durch die Anwohnenden entsteht und die andere Hälfte sogenannter Fremdverkehr ist. Eine Gruppe von Anwohnenden hat jedoch nach einer eigenen Erhebung ins Feld geführt, dass nur 20 Prozent des Verkehrs durch Anlieger entsteht - und somit die geforderten Straßenausbaubeiträge deutlich zu hoch sind.
Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht. Der Vorsitzende Richter Ingo Behrens stellte vor Ort die Aussagekraft der Verkehrszählungen in Frage - auch unter den Aspekten, dass weder genau festgelegt sei, wer ein Anwohner im engeren Sinne ist und wer nicht, noch wie lange ein Wagen auf einem Parkplatz steht und wie dies zu gewichten ist. Die Lage zur Zeit des Vor-Ort-Termins - Mittwochmittag - zeige keinen großen Parksuchverkehr. Auch sei die Stadt den Anwohnenden mit der 50:50-Regelung bereits entgegengekommen, denn sowohl in einer reinen Anliegerstraße als auch in einer so genannten Haupterschließungsstraße lägen die Anwohnenden-Beiträge für den Straßenausbau höher.
Gegen das Urteil besteht die Möglichkeit der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.
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