Gericht erlaubt Hooligan-Kundgebung in Hannover – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht in Hannover hat die für Samstag in der Landeshauptstadt angemeldete Veranstaltung von Hooligans unter Auflagen erlaubt.


Die Gruppe darf aber nicht in der Stadt demonstrieren, sondern muss sich auf eine Kundgebung am alten Busbahnhof (ZOB) beschränken. Ein komplettes Verbot sei wegen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit jedoch nicht möglich, hieß es von Seiten des Gerichts. Die Polizei Hannover hatte die Demonstration am Montag verboten. Sie befürchtet eine Wiederholung der Krawalle am 26. Oktober in Köln. Noch ist ein Einspruch gegen das Urteil möglich – die Landtagsfraktionen haben die Bürger unterdessen dazu aufgerufen, am Sonnabend gegen den Hooligan-Aufmarsch zu demonstrieren.

cw

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