Arbeitgeber können im Kita-Streik die Notfallunterbringung steuerfrei finanzieren – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Während des aktuellen Kita-Streiks können Arbeitgeber die Kosten für eine Kinder-Notfallbetreuung übernehmen, um Ausfallzeiten ihrer Beschäftigten zu vermeiden.

Bis zu 600 Euro könne der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter pro Jahr steuer- und sozialabgabefrei zahlen, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, teilte der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen am Freitag in Hannover mit.

Heute hat bundesweit ein unbefristeter Streik von Erzieherinnen und Erzieher an kommunalen Kindertagesstätten begonnen. Sie streiken für eine Höhergruppierung bei den Gehaltsstufen.

cw

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