Landgericht bestätigt Verfügung gegen FDP-Chef Gottschlich – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Landgericht Hildesheim hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den Vorsitzenden des Hildesheimer FDP-Stadtverbands, Dr. Martin Gottschlich, bestätigt. Damit ist Gottschlich weiterhin untersagt, zu behaupten, dass die Kreissparkasse Hildesheim vor ihrer Fusion mit der Stadtsparkasse "kurz vor der Zahlungsunfähigkeit" gestanden habe. Die Sparkasse hatte nach dieser Äußerung im Februar eine einstweilige Verfügung gegen Gottschlich erwirkt. Dieser legte Widerspruch dagegen ein und argumentierte, es sei eine Meinungsäußerung gewesen.

Das Landgericht bewertete nun die Aussage Gottschlichs als Tatsachenbehauptung, die nach den vorliegenden Erkenntnissen unwahr gewesen sei. Im Verfahren hätten sich keine Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten der Kreissparkasse ergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

fx

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