Stadtrat lehnt Anwendung des Zweckentfremdungsgesetzes ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Rat der Stadt Hildesheim sieht derzeit keine Notwendigkeit, das Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Hildesheim anzuwenden. Bündnis 90 / Die Grünen hatten eine Antrag auf Satzungsänderung gestellt, der aber abgelehnt wurde. Das Wohnraumversorgungskonzept sieht nun eine Quote für geförderten, preiswerten Wohnraum für jedes neu Baugebiet vor sowie die Bereitstellung für Bauland zum Bau von Einfamilienhäusern.

Das Verbot der Zweckentfremdung ermöglicht es Städten und Kommunen bei  der Nutzung von Mietwohnungen als beispielsweise Ferienwohnung oder lange währendem Leerstand, die Eigentümer zur Rückführung der Wohnung zu verpflichten. Hierfür wäre auch die Einrichtung eines sogenannten Leerstandkatasters notwendig.

sk

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