Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur organisierten Sterbehilfe hat in Niedersachsen unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Das Gericht hatten das bisherige Verbot als verfassungswidrig bezeichnet: Es schränke das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.
Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, äußerte sich dazu skeptisch. Die Gesellschaft brauche für Menschen am Lebensende mehr Informationen über Schmerztherapie oder Palliativmedizin, sagte sie, aber keine offene Tür für geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten sei, zu heilen oder wo das nicht möglich sei, zu lindern und beizustehen - sie sollten Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben. Dafür trete der überwiegende Teil der deutschen Ärzteschaft ein.
Auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche zeigten sich enttäuscht und äußerten "große Sorge". In einer gemeinsamen Erklärung sagten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, das Urteil stelle "einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar".
Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) begrüßte dagegen das Urteil. Die Richter in Karlsruhe hätten eine Entscheidung getroffen, die den Wünschen und der Situation todkranker Menschen Rechnung trage. Sterben sei etwas zutiefst Persönliches, und es sei nicht Aufgabe des Staates, unheilbar kranken Menschen Vorschriften zu machen. Sie möchte, dass Menschen in Frieden sterben könnten, ohne ins Ausland fahren zu müssen oder auf die Hilfe selbst ernannter Sterbehelfer angewiesen zu sein, so Reimann. Ärztinnen und Ärzte, die bereit seien, sie dabei zu unterstützen, bräuchten Rechtssicherheit.
fx