Urteil zu Vergewaltigung in Gronauer Gaststätte ist rechtskräftig – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim im Vergewaltigungsprozess gegen einer Gronauer Gastwirt bestätigt. Damit ist das Urteil vom 10. Oktober 2019 gegen den 47-Jährigen rechtskräftig. Er war vom Landgericht für schuldig befunden worden, in seiner Gaststätte eine damals 18-Jährige auf der Toilette vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Nun muss er die gegen ihn verhängte Haftstrafe von  zwei Jahren und sechs Monaten antreten.

sk

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