83-Jähriger scheitert vor Gericht mit Antrag auf Corona-Impfung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein 83 Jahre alter Mann ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit einem Antrag auf eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung gescheitert. Wie das Gericht mitteilt, war der Mann der Auffassung, wegen seines Alters, seiner Vorerkrankungen und seiner Lebenssituation als Vater zweier schulpflichtiger Kinder einen Anspruch auf die Impfung zu haben. Das Gericht lehnte dies ab: Er könne solch einen Anspruch weder aus der Coronavirus-Impfverordnung noch aus Teilhabeansprüchen herleiten.

Zwar gehöre der Mann nach Auffassung der 15. Kammer der Impfgruppe mit höchster Priorität an, ein Anspruch auf Impfung bestehe aber nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Da dem Land derzeit nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, sei die Entscheidung, zunächst Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit dem Impfstoff zu versorgen, nicht zu beanstanden. Zudem liege in der Person des Antragstellers auch kein besonderer Härtefall vor: Seine Situation sei im Vergleich zu anderen impfberechtigten Personen nicht derart verschärft, dass eine unverzügliche Schutzimpfung zwingend sei. Es sei ihm möglich und zumutbar, sich durch verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontaktvermeidung vor einer Ansteckung zu schützen und sich weitgehend in seiner häuslichen Umgebung aufzuhalten.

Der Mann kann gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erheben.

fx

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