Niedersächsische "Winterruhe" wird verlängert – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die im Dezember angeordnete „Winterruhe“ in Niedersachsen ist bis zum 2. Februar verlängert worden. Die Landesregierung hat dies in der neuesten Version ihrer Corona-Verordnung festgeschrieben, die heute in Kraft getreten ist. Damit gelte wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante weiter die Warnstufe 3, weshalb unter anderem Diskotheken und Clubs weiter geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten bleiben. Regierungssprecherin Anke Pörksen sagte, angesichts steigender Infektionszahlen sei es unwahrscheinlich, dass der 2. Februar tatsächlich das Ende der "Winterruhe" werde.

Änderungen im Sinne von Lockerungen gebe es bei den Regelungen für Parteiveranstaltungen - wegen der kommenden Landtagswahlen -, und bei Bestattungen, zugleich gelte für Versammlungen aller Art nun die FFP2-Maskenpflicht. An den Schulen müssten sich Kinder und Jugendliche, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bis zum 31. Januar täglich testen lassen. Laut Kultusministerium hat es seit dem Wiederbeginn der Schule letzte Woche unter den rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen rund 2.200 positive Corona-Tests gegeben - bei den Lehrkräften und weiteren Beschäftigten seien es rund 250 gewesen.

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Verändert 17.01.: Durch die Anordnung des Landes ist die eigene Verfügung des Kreises über eine Maskenpflicht hinfällig, der Absatz ist entfernt.

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