Gericht setzt 2G-Regel für Sportplätze außer Kraft – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in Niedersachsen die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt. Dem Entscheid zufolge habe das Land mit dem umfassenden Verbot für Personen, die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten. Insbesondere bei Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei dies nicht verhältnismäßig. Es bestehe aber die Möglichkeit, 2G für Mannschaftssportarten im Freien zu erlassen.

In einer ersten Reaktion von der Landesregierung hieß es, man nehme diese Entscheidung zur Kenntnis, werde die Begründung genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur nächsten Verordnungsänderung mit einbeziehen.

fx

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