Landesregierung denkt über "Hot Spot-Regelung" nach – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Land Niedersachsen erwägt, nötigenfalls mit einer „Hot-Spot-Regelung“ auch über den 2. April hinaus an grundlegenden Corona-Maßnahmen festzuhalten. Das sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen gestern in Hannover. Das gelte etwa für die Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregelungen oder auch das Nachweisen von Impf-, Genesenen-, oder Testnachweisen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr - ausschlaggebend dafür könnte die Belastung der Krankenhäuser sein. Wenn die Hospitalisierungsrate deutlich ansteige, werde das Land eine solche Möglichkeit „sehr aufgeschlossen prüfen“.

Wöchentlich 20 coronabedingte Krankenhaus-Neuaufnahmen je 100.000 Einwohner seien ein kritischer Wert. Nach Angaben der stellvertretenden Leiterin des Corona-Krisenstabes des Landes, Claudia Schröder, lag dieser Wert zuletzt knapp unter 14. Die Inzidenz der Neuinfektionen steige seit Anfang März täglich und liege aktuell bei 1.478,6. Das liege sowohl am hochansteckenden neuen Omikron-Subtyp BA.2 als auch an den zunehmenden Lockerungen. Dabei infizierten sich zunehmend ältere Menschen, so Schröder, und die steigenden Patientenzahlen würden durch Ausfälle beim Klinikpersonal noch verkompliziert.

Heute berät der Bundestag den Entwurf für ein verändertes Infektionsschutzgesetz, das die Möglichkeit für strengere regionale Hotspot-Regelungen vorsieht. Es soll am Sonntag in Kraft treten, viele Länder - darunter Niedersachsen - haben aber bereits angekündigt, bis zum 2. April von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen und ihre derzeit geltenden Corona-Regeln weitgehend beizubehalten. Pörksen appellierte in diesem Zusammenhang auch an die Eigenverantwortung: So könnten etwa Betreiber von Restaurants und Supermärkten auch nach dem Fallen der Beschränkungen in ihren Häusern weiterhin eine Maskenpflicht anordnen.

fx

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