Jagdscheinverlängerung ist ab 1. Januar möglich – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Bestehende Jagdscheine können für das kommende Jahr bereits ab dem 1. Januar verlängert werden. Darauf weist der Landkreis hin. Jedes Jahr gebe es ein großes Antragsaufkommen vor Ende März, wenn die Frist zur Verlängerung ablaufe. Um dies zu verhindern, rufe das Kreis die Jägerinnen und Jäger auf, ihren Antrag möglichst früh einzureichen.

Dabei werden der Jagdschein, der Antrag auf Verlängerung, eine Versicherungsbestätigung für den gesamten beantragten Zeitraum (ein oder drei Jahre) und ggfs. ein Passbild benötigt - nur bei der Vorlage aller Unterlagen könnten die Anträge bearbeitet werden. Sie seien postalisch (Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim), per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang oder durch die persönliche Abgabe an der Information bzw. beim Sicherheitspersonal einzureichen. Eine Einsendung per Mail sei nicht möglich.

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