Die hannoversche Landeskirche hat teils massive Erhöhungen der Erbbauzinsen für ihre Grundstücke verteidigt. Damit reagierte sie auf eine Initiative von 30 Hauseigentümern in Hannover-Kirchrode, die sich gegen die Zinsanhebung um das 40- bis 50-fache nach Ablauf der 75 Jahre alten Erbbaurechts-Verträge wehren. Die zuständige Juristin im Grundstücksreferat des Landeskirchenamtes, Erika Marten, begründete die Entscheidung der örtlichen Kirchengemeinde mit der Wertsteigerung der Grundstücke, wie sie der Bodenrichtwert widerspiegelt. Überdies sei die Kirche verpflichtet, ihre Vermögenswerte so gut wie möglich zu verwalten.
Das 1919 geschaffene Erbbaurecht sollte Menschen mit wenig Einkommen den Hausbau ermöglichen, indem sie das Grundstück nicht kaufen, sondern pachten. Zu den Erbbaurechtsgebern in Niedersachsen zählen Kommunen, Kirchen und die Klosterkammer. Diskussionen um die Erhöhung der Erbbauzinsen gibt es auch in Osnabrück,Lüneburg und Hildesheim.
Marten betont, man habe den Hauseigentümern schon in den 1990ern das Grundstück zum Kauf oder eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu günstigen Konditionen angeboten, das sei aber in den meisten Fällen ausgeschlagen worden.
250417.sk