Die Grünen in Niedersachsen haben eine Aufwertung der Sorge- und Pflegeberufe gefordert. Die Gleichberechtigung müsse endlich auch in der Arbeitswelt ankommen, sagte die Landesvorsitzende Anne Kura. Es könne nicht sein, dass die Arbeitsbedingungen in frauendominierten Berufen meist deutlich prekärer sind. Frauen stellten bis zu 80 Prozent der Beschäftigten in haushaltsnahen Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege und Erziehung und seien damit das Rückgrat der Gesellschaft. In diesen Berufen sei die Belastung häufig besonders hoch, die Löhne dagegen niedrig und auch die gesellschaftliche Wertschätzung zu gering.
Die Grünen fordern deshalb branchenweit allgemein verbindliche Tarifverträge für soziale Berufe und gleichzeitig die Verkürzung der Regelarbeitszeit in der Pflege auf 35 Stunden pro Woche als neue Vollzeit. Eine weitere Forderung sind u.a. verbindliche Personalschlüssel gegen Überlastung - eine stärkere Personalausstattung helfe Bewohner*innen und Patient*innen ebenso wie Pflegekräften.
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Die Stadt Hildesheim ist jetzt offiziell ein „staatlich anerkannter Ausflugsort“. Das entsprechende Prädikat wurde vom Landeswirtschaftsministerium verliehen, nachdem sich Vertreter des Amts für regionale Landesentwicklung die entsprechenden Voraussetzungen überprüft hatten. Als solcher Ort werden nur Städte anerkannt, die eine große Bedeutung für den Fremdenverkehr haben, herausgehobene Sehenswürdigkeiten bieten, über besondere Sport- und Freizeitangebote verfügen, den Fremdenverkehr fördernde Einrichtungen besitzen und ein hohes Aufkommen an Tages- und Übernachtungsgästen vorweisen.
Sowohl die Stadt als auch das Marketing wollen mit dem Prädikat werben: Der als staatlich anerkannter Ausflugsort betitelte Bereich mit besonderer touristischer Relevanz führt von St. Michael zum historischen Marktplatz bis hin zur Basilika St. Godehard. Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer sagte, die Auszeichnung unterstreiche die touristische Attraktivität Hildesheims und führe zu einem Imagegewinn. Dies wirke sich mittelfristig positiv auf Gastronomie, Hotelgewerbe und Einzelhandel aus.
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Der Landkreis Hildesheim hat angesichts der weiteren Ausbreitung des neuen Corona-Virus Beschränkungen für Menschen angeordnet, die aus Risiko-Gebieten wie Italien oder China zurückkehren. Sie dürfen demnach nach der Rückkehr 14 Tage lang Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Kitas oder stationäre Pflegestationen nicht besuchen. Den vollständigen Text finden Sie hier.
Das Land Niedersachsen hat unterdessen das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen gelockert. Dies gilt für den Transport von Hygieneprodukten und Artikeln aus dem Trockensortiment, also besonders haltbare Lebensmittel. Damit sollen Versorgungsengpässe vermieden werden. Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 30. Mai.
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In St. Michael in Hildesheim ist gestern der Ökumenische Jugendkreuzweg für dieses Jahr eröffnet worden. Dabei erstellen junge Leute Stationen des Lebensweges Christi. Dieses Jahr sind es acht Stationen, die in den Seitenschiffen der Michaeliskirche besucht werden können. Dabei werden auch aktuelle gesellschaftliche Probleme thematisiert. Der Kreuzweg für Jugendliche und auch Erwachsene ist bis zum 25. März ausgestellt.
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Der Landkreis Hildesheim hat die Informationen für Rückkehrer aus besonderen Risikogebieten für das neue Corona-Virus aktualisiert.
Darin heißt es, dass alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich als ansteckungsverdächtig einzustufen seien. Dies ersetze jedoch nicht weitere Ermittlungen im Einzelfall. Um eine Weiterverbreitung der COVID-19-Erkrankungen zu verhindern, werden alle Maßnahmen für den jeweiligen Einzelfall geprüft und vom Gesundheitsamt des Wohnortes festgelegt.
Diese Gebiete sind, mit Stand Dienstagmittag:
Die Provinz Hubei in China inkl. der Stadt Wuhan,
ganz Italien und ganz Iran,
die Provinz Gyeongsangbuk-do in Südkorea
und der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.
Alle Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem dieser Gebiete zurück in den Landkreis gekommen sind, werden gebeten, sich unter der Hildesheimer Telefonnummer 309 7777 an das Gesundheitsamt zu wenden.
Das Gesundheitsamt weist nochmals darauf hin, dass Menschen mit einem begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht ohne vorherige telefonische Absprache eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen sollen. Außerhalb der Praxiszeiten sollten sie sich an den KV-Notdienst unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116 117 wenden.
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Aktualisiert 14:10 Uhr: Ganz Italien und ganz Iran statt bisher einzelner Gebiete.
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