Die Ägyptologin und Religionswissenschaftlerin Dr. Lara Weiss übernimmt ab Mai die Leitung des Roemer- und Pelizaeus-Museums. Wie Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer gestern bei der Ratssitzung sagte, fiel die Entscheidung der Findungskommission für sie einstimmig aus. Der Verwaltungsausschuss beschloss ihre Einsetzung gestern, ihr Name wurde aber in der anschließenden Ratssitzung noch nicht genannt, weil sie heute morgen erst im RPM selbst vorgestellt werden sollte. Die bisherigen Interims-Geschäftsführerinnen Dr. Doreen Götzky und Svenja Fuhrich geben ihr Amt Ende April ab, stehen Weiss aber weiterhin für Nachfragen zur Verfügung. Wichtige Entscheidungen vor Weiss' Einsetzung werden nur in Absprache mit ihr getroffen, sagte Meyer.
Die 1980 in Berlin geborene Weiss hat im Jahr 2012 promoviert und ist - unter anderem - seit 2014 Kuratorin der ägyptischen Sammlungen am Nationalmuseum für Altertümer in Leiden/Niederlande, wo sie unter anderem 2016 die ständige Ägypten-Ausstellung erneuerte und 2015 zur Felddirektorin der Leiden-Turin-Ausgrabungen in Saqqara ernannt wurde. Sie kuratierte zahlreiche Ausstellungen, zuletzt 2022 die Sonderausstellungen „Abenteuer am Nil“ und „Finding Tutankhamun“ sowie die Wanderausstellung „Ägypten: Land von Entdeckungen“, die in neun japanischen Städten gezeigt wurde und gerade in Südkorea im Seoul Calligraphy Art Museum zu sehen ist. Ihre Habilitation erfolgte letztes Jahr am Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien der Universität Erfurt im Fach Antike Religionsgeschichte, ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf dem Alltag der alten Ägypter und ihrer Wahrnehmung von Religion, Erinnerungskultur und Tod.
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Der Hildesheimer Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung das Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) in der von der Verwaltung geplanten Ausschreibung auf den Weg gebracht. Die Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und PARTEI sowie die FDP und die Linke stimmten dafür, die CDU dagegen, und es gab wenige Enthaltungen. Zuvor scheiterte die CDU mit ihrem Antrag, der eine Art Kostendeckel vorsah. Michael Kriegel von der FDP sagte dazu, es würde nicht funktionieren, einzelne Teile der Ausschreibung gegebenenfalls wegzulassen, weil alle so genannten Module der Ausschreibung miteinander verbunden seien.
Alle Ratsmitglieder und auch Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer betonten die großen finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung. Der erwartete Umfang von 67 Millionen Euro bedeute in den nächsten Jahren, dass andere Projekte noch genauer hinterfragt und ggfs. warten müssten. Gerade angesichts der zunehmenden Gefahr von Katastrophen und Notlagen durch den Klimawandel sei das Gefahrenabwehrzentrum, das viele Funktionen in diesem Bereich bündeln soll, eine gute Investition.
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Eine Klage des Harsumer Bürgermeisters Marcel Litfin gegen den Landkreis Hildesheim ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Litfin hatte geklagt, weil der Kreis ihm keinen Waffenschein erteilen will. Er hatte das Anliegen mit Bedrohungen gegen seine Person begründet.
Das Gericht teilte mit, dass der Kläger glaubhaft machen müsse, besonders durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet zu sein - und er müsse zeigen, dass die Schusswaffe erforderlich sei, um diese Gefährdung zu mindern. Beides liege in diesem Fall nicht vor. Eine Gefährdungsanalyse der Polizei habe gezeigt, dass für den Kläger keine besondere Gefährdungssituation vorliege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist eine Berufung möglich.
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Eine Attacke mit Hundekot auf eine Feuilletonistin an der Staatsoper Hannover sorgt für Schlagzeilen. Die Polizei bestätigt nur, dass wegen Beleidigung und Körperverletzung ermittelt werde und dass Hundekot dabei eine Rolle spielt, nannte aber keine Details. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung indes berichtet, dass der Ballettdirektor der Staatsoper sich im Foyer des Hauses einer Rezensentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) in den Weg gestellt und ihr den Kot ins Gesicht gedrückt hatte - offenbar als Reaktion auf kritische Berichterstattung. Das Opernhaus betonte, man habe sich nach dem Vorfall bei der Feuilletonistin entschuldigt und prüfe nun arbeitsrechtliche Schritte. Die Theaterleitung hat ihn mit sofortiger Wirkung suspendiert, ein Hausverbot erteilt und ihn aufgefordert, sich in den nächsten Tagen umfassend zu entschuldigen und der Leitung gegenüber zu erklären, bevor es über weitere Schritte informiert.
Die FAZ sprach von einem Einschüchterungsversuch und einem „Angriff auf die freie, kritische Kunstbetrachtung“. Diese Grenzüberschreitung offenbar das gestörte Verhältnis eines Kunstschaffenden zur Kritik. Mittlerweile gibt es auch Reaktionen aus der Politik: Die CDU-Fraktion im Landtag teilte mit, dass dieser Angriff personelle Konsequenzen haben müsse. Wer als Künstler so mit seinen Kritikern umgehe, sei nicht länger tragbar und man erwarte vom Träger der Staatsoper, dem Land Niedersachsen vertreten durch Minister Mohrs, dass klargestellt werde, wie in diesem Fall verfahren wird. Mohrs kündigte an, "alle weiteren Schritte mit dem Staatstheater" besprechen zu wollen. Der Deutsche Journalisten-Verband Niedersachsen verurteilte den Angriff aufs Schärfste. Ein Künstler müsse Kritik ertragen, auch wenn sie überzogen erscheinen mag. Wer auf Kritik mit Gewalt reagiert, sei nicht tragbar, so der Landesvorsitzende Frank Rieger
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Aktualisiert 14.02. 8 Uhr: Suspendierung des Ballettdirektors
Ein betrunkener 28 Jahre alter Mann hat in der Nacht auf Sonntag die Polizei beschäftigt. Zunächst wollte er gegen 4 Uhr die Wohnung eines Bekannten in der Stephanstraße nicht verlassen, nachdem er mit ihm in Streit geraten war. Die Polizei erteilte einen Platzverweis, dem er zunächst nachkam - wenig später jedoch stand er wieder vor dem Haus, klopfte an die Fensterscheiben, grölte herum und setzte seinen Streit mit dem Bekannten fort. Als eine Streife daraufhin einen weiteren Platzverweis aussprach - diesmal für die ganze Straße - weigerte sich der Betrunkene und wurde handgreiflich. Nur gegen seinen heftigen Widerstand konnte er zur Wache gebracht werden, eine Beamtin und ein Beamter wurden dabei leicht verletzt. Er verbrachte mehrere Stunden in Gewahrsam und wurde am frühen Nachmittag entlassen. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Missachtung des Platzverweises.
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