Staatsrechtler empfiehlt Streichung des „Blasphemie-Paragrafen" – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig empfiehlt, den so genannten „Blasphemie-Paragrafen" 166 im Strafgesetzbuch zu streichen. Das würde den Wert der Kunst- und Pressefreiheit auf symbolische Weise unterstreichen, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst. Sie hätten Vorrang vor dem diffusen Schutz religiöser Gefühle. Der Paragraf 166 schaffe nur Missverständnisse und sei nicht erforderlich – die Tatbestände der Beleidigung und der Schutz vor Volksverhetzung garantierten den Schutz des religiösen Friedens ausreichend.

Nach dem Terroranschlag auf die Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" in Paris ist der Paragraf 166 in den letzten Tagen erneut in die Diskussion gekommen. Ihm zufolge sind Gotteslästerung und Religionsbeschimpfung strafbar, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gestört wird. Inzwischen hat sich auch FDP-Chef Christian Lindner dafür ausgesprochen, den Paragrafen zu streichen. Innenpolitiker aus CDU und SPD sprachen sich gegen dessen Abschaffung aus.

fx

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