Verbrennen von Pflanzenabfällen muss angemeldet werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In Niedersachsen muss das offene Verbrennen von Pflanzenabfällen jetzt angemeldet werden. Darauf weist der Landkreis hin.

Die bisherigen „Brenntage" gebe es auf Betreiben der Landesregierung nicht mehr: Sie seien nicht mehr mit dem Bundes- und Europarecht vereinbar. Das Verbrennen werde nach einer Anzeige zugelassen, wenn z.B. ein Schädlingsbefall vorliege oder es aus anderen Gründen notwendig ist. Zuständig ist beim Landkreis der Fachdienst Umwelt, bei der Stadt Hildesheim der Fachbereich Umweltangelegenheiten.

Grünabfall kann laut Kreis weiterhin beim Kompostwerk am Hildesheimer Hafen abgegeben werden, oder bei der Zentraldeponie Heinde oder den Wertstoffhöfen in Alfeld, Sarstedt, Elze und Lamspringe. Der ZAH bietet dieses Jahr darüber hinaus am 21. März erstmals einen zusätzlichen Abholtermin für Baum- und Strauchschnitt an.

fx

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