Gericht verurteilt früheren SS-Mann zu vier Jahren Haft – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt.


Die Strafkammer erklärte den 94-Jährigen für schuldig, im Frühjahr 1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen geleistet zu haben. Gröning muss die Kosten des Verfahrens und die Auslagen für die Nebenklage tragen. Die Nebenkläger begrüßten in einer Erklärung das Urteil: Es sei leider allzu später Schritt hin zur Gerechtigkeit.

cw

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