Klägerin im Osnabrücker Niqab-Streit hätte Erfolgschancen gehabt – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Die Klägerin im so genannten "Niqab-Urteil" des Verwaltungsgerichts Osnabrück hätte Chancen auf Erfolg gehabt. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervor, die jetzt vorliegt. Darin heißt es, es könne nach deutschem Recht durchaus Regelungen geben, wonach Menschen auch im Schulwesen ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft "dauernd sichtbar erkennen lassen". Das Gericht hatte der 18 Jahre alten Klägerin auferlegt, die Gründe vorzutragen, warum sie im Unterricht einen Niqab-Schleier tragen wolle. Dies habe sie bis dahin nicht ausreichend dargelegt. Die Klägerin erschien dann aber wegen des starken Medieninteresses nicht persönlich vor Gericht.

Das niedersächsische Schulgesetz enthalte keine Konfliktlösung für die grundrechtlich geschützten Positionen zwischen der Religionsfreiheit einerseits und dem staatlichen Bildungsauftrag andererseits. Es verpflichte die Schülerinnen und Schüler lediglich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Wenn die Schülerin glaubhaft dargelegt hätte, dass das Tragen eines Niqabs für sie "zu den als subjektiv unerlässlichen religiösen Pflichten" gehöre, wäre die Zurückweisung der Schule nicht haltbar gewesen.

fx

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.