Stallpflicht für Geflügel gilt bis Ende Januar – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Landkreis Hildesheim gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Wie die Kreis-Veterinärin Dr. Wieke Evers im Tonkuhle-Interview sagte, seien davon rund 1.330 Halterinnen und Halter betroffen. Die Anordnung gilt zunächst bis Ende Januar und ist eine Reaktion auf den Nachweis der Geflügelpest am Stadtrand von Peine.

Die Tiere müssen entweder in einem Stall oder einer entsprechenden Schutzvorrichtung untergebracht werden und dürfen keinen Kontakt mit Wildvögeln haben - weder direkt noch über das Futter oder gemeinsam genutzte Wasserstellen. Die Geflügelpest wird durch das Virus H5N8 ausgelöst, das hochansteckend ist. Es tritt dieser Tage sowohl in Deutschland als auch einigen Nachbarländern auf. In Folge wurden bereits viele tausend Tiere getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

fx

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