Klägerin verliert gegen NordWestBahn – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Landgericht Hildesheim hat die Klage einer Bahnreisenden gegen die NordWestBahn GmbH abgewiesen.

Die Frau war am 3. März 2016 beim Einstieg in einen Zug am Hildesheimer Hauptbahnhof gestürzt und hatte sich anschließend einer Operation an der Halswirbelsäule unterziehen müssen. Die Klägerin machte daher Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 25.000 Euro geltend.

Laut Klägerin habe sich der Boden des Wagons - ohne, dass dies ausreichend kenntlich gemacht war - weit unterhalb des Bahnsteiges befunden. Dadurch sei sie „ins Leere getreten“, was den Sturz zur Folge hatte. Die vorhandenen Haltegriffe seien nicht ausreichend kenntlich gemacht worden um eine Hilfe darzustellen. Das Unternehmen wendete ein, der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Wagonboden habe lediglich 18cm betragen und werde durch Hinweisschilder an den Einstiegstüren gekennzeichnet. In Verbindung mit den vorhandenen Haltegriffen sei der Einstieg somit nicht gefährlich.

Das Gericht verneinte die Haftung der NordWestBahn. Beim Einsteigen in einen Zug müsse ein Fahrgast die gebotene Aufmerksamkeit walten lassen, hieß es von Seiten des Gerichts.

bjl

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