Bundesgericht bestätigt Hildesheimer Gerichtsurteil wegen Totschlags – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim bestätigt. Darin wurde ein Mann aus Holzminden wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht hatte es als erwiesen betrachtet, dass der Mann sein Opfer in einer Kneipe kennengelernt und auf dem Weg nach Hause zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend mit einer Rosenschere durch Stiche in den Haus getötet hatte. Hintergrund der Tat soll ein Streit gewesen sein. Wegen einer Persönlichkeitsstörung wurde dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit und damit ein niedrigerer Strafrahmen zugebilligt.

Die Eltern des Opfers hatten als Nebenkläger Revision gegen das Urteil eingelegt - der Bundesgerichtshof verward dies aber durch einstimmigen Beschluss. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

fx

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