Niedersächsisches Ladenöffnungsgesetz wird weiterentwickelt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt den Entwurf des neuen Ladenöffnungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Danach soll in Zukunft eine Öffnung der Läden an allen Feiertagen sowie am 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt, ausgeschlossen sein. Die Regelungen für verkaufsoffene Sonntage sollen insgesamt rechtssicherer gestaltet werden.

Ziel der Landesregierung sei es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Sinne der Beschäftigten und den Interessen des Einzelhandels sicherzustellen, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Darüber hinaus soll es nur vier Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage pro Jahr bezogen auf das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet geben.

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