Landkreis erlässt Verfügung zum Schutz von Tieren vor Mährobotern – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Nutzung von Mährobotern unterliegt im Landkreis Hildesheim ab sofort bestimmten Zeitbeschränkungen für den Tierschutz. Dies ist in einer neuen Allgemeinverfügung geregelt, die nun für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Hildesheim in Kraft trete, teilt die Kreisverwaltung mit. Eine solche Regelung zum Schutz insbesondere von Igeln und Amphibien gebe es bereits in einigen anderen Kommunen, und zuletzt hätten auch die eigenen Kreisgemeinden dies angeregt.

Konkret bedeutet dies, dass nun die Nutzung von Mährobotern von März bis einschließlich August jeweils von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten ist, und im September und Oktober jeweils von 17 bis 8 Uhr. Ausnahmen seien auf Antrag möglich, wenn nachgewiesen werde, dass keine Gefahr für Igel oder andere Wirbeltiere bestehe.

Man setze darauf, so die Besitzerinnen und Besitzer von Mährobotern in Bezug auf den Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren, so die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Hartnäckige Verstöße gegen die Allgemeinverfügung könnten aber mit empfindlichen Bußgeldern von bis 25.000 Euro, bzw. bei Verletzung oder Tötung von Tieren sogar bis 50.000 Euro geahndet werden - dies stehe aber eher im Hintergrund. Wichtiger sei, alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer dazu anzuregen, darüber nachzudenken, welchen Beitrag gegen das Artensterben sie selbst leisten können.

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