Klage gegen VW vorm Landgericht ist erfolgreich – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Der VW-Konzern muss dem Käufer eines Skoda Yeti wegen des Abgasskandals den Kaufpreis erstatten. Das hat das Landgericht Hildesheim heute vormittag entschieden. In der Begründung heißt es, VW habe dem Kläger durch die manipulierten Emissionswerte "in einer gegen die guten Sitten vestoßenden Art und Weise einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs verwirklicht".

Es handele sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt oder eine lässliche Sünde, sondern eine Verbrauchertäuschung. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises und nicht nur eines etwaigen Minderwerts. Das Urteil ist noch nicht rechtswidrig.

fx

 

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.